Jeder Jagdscheininhaber muss seine erlaubnispflichtigen Waffen sicher aufbewahren. §36 WaffG schreibt einen Waffenschrank nach EN 1143-1 vor — aber welche Klasse? Für wie viele Waffen? Und was ist mit Munition? Hier sind alle Fragen beantwortet.
Die gesetzliche Grundlage: §36 WaffG
Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen ungeladen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, das mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 entspricht. Seit 2017 sind die alten Klassen A und B nach VDMA 24992 nur noch mit Bestandsschutz zulässig — wer neu kauft, braucht EN 1143-1 Grad 0 oder besser. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10.000 € und der Widerruf der Waffenbesitzkarte.
Klasse 0 oder Klasse 1 — was brauche ich?
Die Staffelung hängt an den Kurzwaffen, nicht an den Langwaffen — die dürfen in jedem Grad-0-Schrank unbegrenzt hängen, begrenzt nur durch den Platz:
- Grad 0 unter 200 kg: Langwaffen unbegrenzt, bis zu 5 Kurzwaffen, Munition darf mit hinein.
- Grad 0 über 200 kg (oder mit entsprechendem Abreißgewicht durch Verankerung): Langwaffen unbegrenzt, bis zu 10 Kurzwaffen.
- Grad 1: Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt.
Für den typischen Jäger mit zwei bis fünf Langwaffen und höchstens einer Kurzwaffe reicht Grad 0 also aus. Zum Aufstellort: Einen festen Rechtssatz „abgelegener Ort gleich Grad 1“ gibt es nicht. Wohl aber § 36 Abs. 6 WaffG: Ist im Einzelfall — insbesondere wegen Art und Zahl der Waffen oder wegen des Ortes der Aufbewahrung — ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, kann die Behörde ihn anordnen. Wer den Schrank in einer abgelegenen Jagdhütte statt in der Wohnung plant, sollte das deshalb vorher mit der Waffenbehörde klären; empfohlen wird ohnehin ein Aufstellort in der bewohnten Wohnung.
Verankerungspflicht und Schlüsselaufbewahrung
Ein gesetzliches Mindestgewicht gibt es für den Grad-0-Schrank mit bis zu fünf Kurzwaffen nicht. Die Verankerung wird trotzdem zum Thema: Erstens verlangen die Hersteller die sach- und fachgerechte Montage nach ihren Vorgaben — nur so trägt die Zertifizierung, auf die sich die Behörde stützt. Zweitens ist bei der 10-Kurzwaffen-Stufe entweder ein Schrankgewicht über 200 kg oder ein entsprechendes Abreißgewicht durch Verankerung gefordert. Ein 100-kg-Schrank, den zwei Leute wegtragen können, ist in der Praxis das größere Problem als die Norm auf dem Typenschild. Das OVG Münster (2023) hat klargestellt: Der Waffenschrankschlüssel muss so aufbewahrt werden dass Dritte keinen Zugriff haben. Das bedeutet: nicht unter der Fußmatte, nicht im Schlüsselbord. Konsequentes Mitsichführen oder sichern in einem zweiten verschlossenen Behältnis.
Munition im Waffenschrank
Munition darf gemeinsam mit Waffen im Waffenschrank Grad 0 oder höher aufbewahrt werden — eine separate Munitionskiste ist dann nicht nötig. Außerhalb eines zertifizierten Waffenschranks muss Munition mindestens in einem Behältnis mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden.
Worauf es beim Kauf ankommt
Worauf es beim Kauf ankommt, unabhängig von der Marke: ECB·S-Zertifizierung nach EN 1143-1 mit Prüfplakette im Inneren — ohne die nützt die Werbeaussage „nach § 36 WaffG“ nichts. Dazu ausreichende Innenhöhe für die längste Waffe mit montierter Optik, ein separates Innenfach für Kurzwaffen und Munition, vorbereitete Rückwand- und Bodenverankerung inklusive Befestigungsmaterial, und die Entscheidung Schlüssel oder Zahlenschloss. Ein Zahlenkombinationsschloss umgeht das Schlüsselproblem ganz — mehrere Waffenbehörden empfehlen es ausdrücklich aus genau diesem Grund.
Zu konkreten Modellen und Preisen bewusst keine Angaben: Die zuvor hier genannten Modellbezeichnungen und Preise ließen sich nicht verifizieren — Grad-0-Schränke bekannter Hersteller liegen im Handel deutlich höher als die früher genannten Beträge. Preise beim Fachhändler vergleichen; entscheidend ist die Zertifizierung, nicht der Markenname.