Die Afrikanische Schweinepest ist seit 2020 in Deutschland und bleibt das prägende Thema der Schwarzwildjagd — für den Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich. Dieser Ratgeber ordnet Lage, Rechtsrahmen und die Rolle des Jägers ein. Stand: Juli 2026.

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Momentaufnahme, keine Rechtsberatung. Die ASP-Lage und die geltenden Verfügungen ändern sich laufend und unterscheiden sich je Kreis. Dieser Beitrag gibt den Stand zum genannten Datum wieder. Verbindlich sind allein die aktuellen Allgemeinverfügungen des zuständigen Veterinäramts und die Angaben der Landesbehörden.

Was die ASP ist — und was sie nicht ist

Die Afrikanische Schweinepest ist eine durch ein Virus verursachte, hochansteckende und für Schweine meist tödliche Tierseuche. Wichtig für die Einordnung: Sie ist für Menschen und für alle anderen Tierarten ungefährlich — kein Lebensmittelrisiko, keine Gefahr beim Aufbrechen jenseits der Seuchenhygiene. Betroffen sind ausschließlich Haus- und Wildschweine. Das eigentliche Problem ist die Übertragung: Das Virus ist extrem widerstandsfähig, überlebt lange in Kadavern und Fleischprodukten und wird nicht nur von Tier zu Tier, sondern vor allem mechanisch verschleppt — über Schuhe, Kleidung, Reifen, Jagdausrüstung, weggeworfene Wurstbrote und den schnüffelnden Hund. Der Mensch ist der schnellste Verbreitungsweg über große Distanzen.

Die Lage Mitte 2026: Osten stabilisiert, Westen aktiv

Die Ausbreitung verläuft zweigeteilt. Im Osten zeigen die Tilgungsmaßnahmen Wirkung: Nachdem die EU-Kommission im Februar 2026 dem deutschen Antrag zur Aufhebung von Sperrzonen stattgab, verbleibt in Sachsen im Wesentlichen nur noch der Schutzkorridor entlang der polnischen Grenze; auch in Brandenburg wurden Restriktionszonen aufgehoben oder auf Korridore reduziert. Im Westen ist das Geschehen dagegen aktiv: Nordrhein-Westfalen ist seit Juni 2025 betroffen, die Seuche wandert in west- und nordwärtiger Richtung, Sperrzonen wurden 2026 mehrfach erweitert — teils bis nach Hessen hinein —, während andernorts (etwa im Rheingau-Taunus-Kreis) erste Teilrückstufungen gelangen. Das Fazit für die Praxis: ASP ist weder vorbei noch überall gleich. Wer wissen will, was im eigenen Revier gilt, kommt an der tagesaktuellen Karte und den Verfügungen des zuständigen Kreises nicht vorbei.

Die drei Restriktionszonen

Wird ASP amtlich festgestellt, richtet die zuständige Behörde gestaffelte Zonen ein. Die Bezeichnungen und Auflagen können je Land variieren, das Grundprinzip ist aber überall gleich:

ZoneCharakterKonsequenz für den Jäger (Grundtendenz)
Sperrzone I
(Pufferzone)
Umgebung ohne aktives GeschehenVerstärkte Bejagung erwünscht; Verwertung nach Freitestung meist möglich; Biosicherheit beachten
Sperrzone II
(gefährdetes Gebiet)
Bestätigtes InfektionsgeschehenAuflagen für Jagd und Wildbret-Bewegung; Verwertung nur nach negativem ASP-Befund; teils Beschränkungen der Bewegungsjagd
KerngebietVollständig eingezäunter SeuchenkernFokus auf Fallwildsuche; Bejagung teils ausgesetzt oder streng reguliert; Verwertung erlegter Stücke in der Regel ausgeschlossen (Meldung, Beprobung, Entsorgung)
Wichtig: Diese Tabelle bildet die Grundtendenz ab — die konkreten Ge- und Verbote (Jagdruhe, erlaubte Jagdarten, Wildbret-Verbringung, Meldepflichten) legt die jeweilige Allgemeinverfügung des Kreises fest und ändert sie laufend. Vor jeder Jagd und jeder Wildbret-Bewegung in oder aus einer Zone gilt: aktuelle Verfügung lesen, im Zweifel beim Veterinäramt nachfragen.

Die vier Säulen der Bekämpfung

🎯 Verstärkte Bejagung

Ein niedriger Schwarzwildbestand ist die wirksamste Prävention: weniger Tiere, weniger Kontakte, langsamere Ausbreitung. Behörden rufen Jäger flächendeckend zur intensiven Schwarzwildbejagung auf — außerhalb der Restriktionszonen sind dafür Drückjagden essenziell.

🐕 Kadaversuche & -beseitigung

Infizierte Kadaver sind Virusreservoire. Ihre schnelle Auffindung — per Suchstaffel, Kadaverspürhund, Drohne und Wärmebild — und fachgerechte Beseitigung unterbricht die Infektionskette. Die Revierkenntnis der örtlichen Jäger ist dabei zentral.

🚧 Einzäunung

Feste Zäune und Elektrozäune um gefährdete Gebiete und Kerngebiete begrenzen die Wanderung des Schwarzwilds. Vandalismus und offen gelassene Durchlässe untergraben die Wirkung — ein Grund, warum die Bevölkerung um Regeltreue gebeten wird.

🧼 Biosicherheit

Strikte Trennung von Jagd und Hausschweinhaltung, Reinigung und Desinfektion von Ausrüstung, Fahrzeugen und Stiefeln, kein Verschleppen von Aufbruch. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten strenge Hygieneauflagen und das Verfütterungsverbot von Speiseresten.

Die Rolle des Jägers: Monitoring und Meldung

Jäger sind in der ASP-Bekämpfung nicht Zaungäste, sondern Schlüsselakteure. Zwei Aufgaben stehen im Vordergrund: das Monitoring — viele Länder rufen dazu auf, bei erlegtem Schwarzwild eine EDTA-Blutprobe zu entnehmen und über die zuständigen Stellen einzusenden; für korrekt eingesendete Proben gibt es vielerorts eine Aufwandsentschädigung (in Sachsen etwa 20 € je Probe). Und die Fallwildmeldung: Wer ein verendetes Wildschwein findet, meldet es umgehend dem Veterinäramt. In mehreren Ländern wird zur Beschleunigung der Schwarzwildreduktion die Nachtjagd mit Nachtsicht- und Wärmebild-Vorsatzgeräten per Allgemeinverfügung erleichtert — welche Technik dafür in Frage kommt, zeigt die Wärmebild-Kaufberatung; die Grundlagen zur Fallwildsuche aus der Luft stehen im Beitrag Drohnen mit Wärmebild.

Praxis: Was der einzelne Jäger tun kann

Fünf konkrete Punkte: Erstens die aktuelle Zonenkarte und die Verfügungen des eigenen Kreises kennen. Zweitens den Schwarzwildbestand konsequent bejagen — mit der Drückjagd als wirksamstem Instrument außerhalb der Zonen. Drittens Biosicherheit ernst nehmen: Stiefel und Ausrüstung reinigen, Aufbruch nie in der Landschaft lassen, den Hund vom Fallwild fernhalten. Viertens am Monitoring teilnehmen und Fallwild melden. Fünftens als Drückjagd-Gast die DJV-Empfehlung beachten, in den 48 Stunden vor einer Jagd nicht in einem anderen ASP-Seuchengebiet gejagt zu haben.

Häufige Fragen

Ist die Afrikanische Schweinepest für Menschen gefährlich?

Nein. Die ASP ist für Menschen und alle anderen Tierarten außer Schweinen ungefährlich — sie befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine, verläuft bei diesen aber fast immer tödlich. Der Mensch kann das Virus jedoch mechanisch verschleppen, etwa über Schuhe, Kleidung, Fahrzeuge, Jagdausrüstung oder den Hund. Genau deshalb steht die Biosicherheit im Zentrum aller Maßnahmen.

Was muss ich tun, wenn ich ein totes Wildschwein finde?

Nicht berühren, den Fundort möglichst genau per Koordinaten festhalten und markieren, und umgehend das zuständige Veterinäramt des Kreises informieren — es ist im Seuchenfall die weisungsbefugte Behörde. In vielen Ländern erhalten Jäger für die Meldung und Mitwirkung bei Bergung und Beprobung von Fallwild eine Aufwandsentschädigung. Hund anleinen und vom Kadaver fernhalten.

Darf ich Schwarzwild aus einer Restriktionszone verwerten?

Das hängt von der Zone ab. In der Sperrzone I (Pufferzone) ist Verwertung nach Freitestung meist möglich, in der Sperrzone II unter Auflagen und nach negativem ASP-Befund, im vollständig eingezäunten Kerngebiet ist die Verwertung in der Regel ausgeschlossen — erlegte Stücke werden dort gemeldet, beprobt und entsorgt. Maßgeblich sind immer die Allgemeinverfügungen des zuständigen Kreises; vor jeder Bewegung von Wildbret die aktuelle Regelung prüfen.