Das Jagdjahr 2026 bringt mehr Bewegung als üblich: neue Landesjagdgesetze, der Wolf im Jagdrecht und geänderte Rehwild-Regelungen in einzelnen Ländern. Ein Überblick — mit dem klaren Hinweis, wo die Länderhoheit greift.

Grundprinzip: Bund und Länder

Die Jagdzeiten werden bundesweit durch die Verordnung über die Jagdzeiten geregelt, die einzelnen Bundesländer können sie jedoch ergänzen oder abweichend festlegen. Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Deshalb gilt: Maßgeblich ist immer das Landesjagdrecht des eigenen Reviers.

Der Wolf als neue jagdbare Art

Die auffälligste Änderung 2026: Der Wolf wurde zum 2. April ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Bei günstigem Erhaltungszustand und vorliegendem Managementplan ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Details behandelt unser Wolf-Ratgeber.

Reformen in den Landesjagdgesetzen

Mehrere Länder haben ihr Jagdrecht 2026 modernisiert. In Bayern etwa ist eine umfassende Novelle des Jagdgesetzes in Arbeit, unter anderem mit einem Fokus auf Rehwild und einem früheren Beginn der Rehbock-Jagdzeit — Stand und Inkrafttreten dieser Novelle haben wir nicht amtlich gegengeprüft, hier lohnt der Blick in die bayerische Bekanntmachung. Solche Änderungen gelten strikt landesbezogen — was in einem Bundesland gilt, lässt sich nicht auf ein anderes übertragen.

Für invasive Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria besteht vielerorts eine ganzjährige Bejagbarkeit; auch hier bestimmen die Länder die Einzelheiten.

Wo die verbindlichen Zeiten stehen

Eine Tabelle mit Jagd- und Schonzeiten findest du auf dieser Seite bewusst nicht. Der Grund ist nicht Bequemlichkeit, sondern Verlässlichkeit: Die Zeiten sind Landesrecht, sie ändern sich, und eine abgeschriebene Tabelle im Netz ist genau so lange richtig, bis die nächste Verordnung in Kraft tritt — ohne dass der Leser es merkt. Wer nach einer veralteten Zeile ansitzt, riskiert einen Verstoß gegen die Schonzeit. Deshalb verweisen wir direkt auf die Stellen, die ihre Angaben selbst pflegen müssen:

📋 Amtliche und verbandliche Quellen

Für das Saarland

Wer die amtliche Fassung braucht, etwa im Streitfall: Rechtsgrundlage ist § 37 Saarländisches Jagdgesetz, die konkreten Zeiten je Wildart stehen in Anlage 3 der Durchführungsverordnung (DV-SJG). Beides ist über das saarländische Rechtsportal und die untere Jagdbehörde zugänglich.

Bundesweit und andere Länder

  • Jagd- und Schonzeiten nach Bundesjagdgesetz (DJV) — öffnet in neuem Tab
    Der bundesrechtliche Rahmen des Deutschen Jagdverbands. Die Länder dürfen ihn einschränken, also Zeiten verkürzen oder Arten zusätzlich schützen — für das eigene Revier gilt immer das Landesrecht.

So sieht die Prüfung vor der Saison konkret aus: erst die Landesverordnung des eigenen Reviers aufrufen, dann mit dem Vorjahr abgleichen, und bei Abweichungen die untere Jagdbehörde fragen. Wer über eine Landesgrenze hinweg pachtet, macht das für beide Länder — was in Rheinland-Pfalz erlaubt ist, kann im Saarland in der Schonzeit liegen.

Schonzeiten und Elterntierschutz

Neben den Jagdzeiten sind die Schonzeiten das zweite entscheidende Regelwerk — sie schützen das Wild in Aufzucht- und Setzzeiten. Besonders wichtig ist der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG: In den Setz- und Brutzeiten dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden — und zwar auch bei Wild ohne Schonzeit. Der Schutz gilt also unabhängig davon, ob für die Art gerade Jagdzeit ist. Das wiegt schwerer, als viele annehmen: Ein Verstoß ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 38 BJagdG eine Straftat — bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Im Zweifel gilt daher die alte Regel: erst das Stück ansprechen, ob es führt, dann entscheiden.

Bei Schwarzwild gilt vielerorts eine ganzjährige Bejagbarkeit zur Seuchenprävention (Stichwort ASP) — Details dazu im ASP-Ratgeber. Auch hier setzen die Länder den Rahmen, etwa bei der Bejagung führender Bachen.

Häufige Fragen

Wann beginnt das Jagdjahr 2026?
Das Jagdjahr beginnt einheitlich am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Die konkreten Jagd- und Schonzeiten der einzelnen Wildarten legt das jeweilige Bundesland fest.
Gilt eine bundesweit einheitliche Jagdzeit?
Nein. Es gibt eine bundesrechtliche Grundlage, die Länder können jedoch abweichen. Deshalb ist immer die Jagdzeitenverordnung des eigenen Bundeslandes maßgeblich.
Wo finde ich die Jagdzeiten fürs Saarland?
In der saarländischen Jagdzeitenregelung und den amtlichen Bekanntmachungen. Bundesweite Portale bieten Orientierung, verbindlich sind aber die Landesvorgaben.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Jagdrecht ist teils Ländersache — für dein Bundesland gelten die jeweiligen Landesjagdgesetze und amtlichen Bekanntmachungen.